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   OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5490
OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15 (https://dejure.org/2016,5490)
OLG München, Entscheidung vom 22.03.2016 - 34 Wx 393/15 (https://dejure.org/2016,5490)
OLG München, Entscheidung vom 22. März 2016 - 34 Wx 393/15 (https://dejure.org/2016,5490)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Wechselbezüglichkeit im Ehegattentestament - Keine Grundbuchberichtigung auf Grund eines späteren Testaments

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Grundbuchberichtigung Erbfall - Widersprüchlichkeit von Testamenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines notariellen Testaments des überlebenden Ehegatten bei Vorhandensein eines früheren Ehegattentestaments

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit eines notariellen Testaments des überlebenden Ehegatten bei Vorhandensein eines früheren Ehegattentestaments

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundbuchberichtigung bei Konkurrenz zweier Testamente

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Gemeinsames Testament wechselbezüglich oder nicht? Grundbuchamt kann Frage nicht klären - Erbschein erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundbuchberichtigung bei Konkurrenz zweier Testamente

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1402
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 21.09.2000 - 15 W 272/00

    Erforderlichkeit der Vorlage eines Erbscheins trotz Vorliegens eines öffentlichen

    Auszug aus OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15
    Wechselbezüglichkeit ist anzunehmen, wenn die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLGZ 1991, 173/176; OLG Hamm FGPrax 2001, 9/10), wobei der Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung maßgeblich ist.

    Denn daraus allein kann nicht geschlossen werden, dass darin enthaltene Verfügungen nicht wechselbezüglich sein sollen (OLG Hamm FGPrax 2001, 9/10).

  • BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99

    Zur Aufklärungspflicht des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15
    Es steht auch bei schwieriger Rechtslage nicht im Belieben des Grundbuchamts, anstelle der öffentlichen Urkunde einen Erbschein zu verlangen (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 letzter Halbs. GBO; BayObLG Rpfleger 2000, 266; OLG Köln Rpfleger 2000, 157; Demharter § 35 Rn. 42).

    Macht die Klärung dieser Frage weitere tatsächliche Ermittlungen über den Willen des Erblassers und seines Ehegatten erforderlich, so ist das Grundbuchamt berechtigt und verpflichtet, zum Nachweis der Erbfolge einen Erbschein zu verlangen (BayObLG Rpfleger 2000, 266; bereits KGJ 18, 332/334; Demharter § 35 Rn. 36).

  • KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit der Verfügungen zugunsten der

    Auszug aus OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15
    Wer sein Vermögen letzten Endes an die eigenen Kinder weitergeben will, sie aber trotzdem für den ersten eigenen Todesfall enterbt, macht dies im Bewusstwein und Vertrauen, dass wegen der Schlusserbeinsetzung des anderen Ehegatten das gemeinsame Vermögen eines Tages auf die Kinder übergehen wird (vgl. OLG München - 31. Zivilsenat - vom 1.12.2011, 31 Wx 249/210 = FGPrax 2012, 71/73; OLG Köln vom 9.8.2013, 2 Wx 198/13, juris Rn. 16; KG MittBayNot 2016, 154 mit krit. Anm. Braun).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15
    Hierbei kommt es nicht auf einen einseitig gebliebenen, sondern auf den gemeinsamen Willen der Eheleute bei Testamentserrichtung an (Palandt/Weidlich BGB 75. Aufl. § 2270 Rn. 4, Einf v § 2265 Rn. 9; vgl. BGHZ 112, 229/233).
  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95

    Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15
    Umgekehrt kann nicht schon aus dem Umstand allein, dass sich die Eheleute der Form eines gemeinschaftlichen Testaments bedient haben, auf eine Wechselbezüglichkeit der getroffenen Verfügungen geschlossen werden (BGH a. a. O.; BayObLG ZEV 1996, 188/189).
  • OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10

    Gemeinschaftliches Testament: Wirksame Errichtung bei Beitritt des anderen

    Auszug aus OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15
    Wer sein Vermögen letzten Endes an die eigenen Kinder weitergeben will, sie aber trotzdem für den ersten eigenen Todesfall enterbt, macht dies im Bewusstwein und Vertrauen, dass wegen der Schlusserbeinsetzung des anderen Ehegatten das gemeinsame Vermögen eines Tages auf die Kinder übergehen wird (vgl. OLG München - 31. Zivilsenat - vom 1.12.2011, 31 Wx 249/210 = FGPrax 2012, 71/73; OLG Köln vom 9.8.2013, 2 Wx 198/13, juris Rn. 16; KG MittBayNot 2016, 154 mit krit. Anm. Braun).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15
    Die Wechselbezüglichkeit ist jeweils im Hinblick auf die einzelne letztwillige Verfügung zu prüfen, die die Ehegatten in dem gemeinschaftlichen Testament getroffen haben (BGH NJW-RR 1987, 1410).
  • OLG Köln, 09.08.2013 - 2 Wx 198/13

    Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung der Kinder des Erblassers in einem

    Auszug aus OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15
    Wer sein Vermögen letzten Endes an die eigenen Kinder weitergeben will, sie aber trotzdem für den ersten eigenen Todesfall enterbt, macht dies im Bewusstwein und Vertrauen, dass wegen der Schlusserbeinsetzung des anderen Ehegatten das gemeinsame Vermögen eines Tages auf die Kinder übergehen wird (vgl. OLG München - 31. Zivilsenat - vom 1.12.2011, 31 Wx 249/210 = FGPrax 2012, 71/73; OLG Köln vom 9.8.2013, 2 Wx 198/13, juris Rn. 16; KG MittBayNot 2016, 154 mit krit. Anm. Braun).
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 41/99

    Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15
    Es steht auch bei schwieriger Rechtslage nicht im Belieben des Grundbuchamts, anstelle der öffentlichen Urkunde einen Erbschein zu verlangen (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 letzter Halbs. GBO; BayObLG Rpfleger 2000, 266; OLG Köln Rpfleger 2000, 157; Demharter § 35 Rn. 42).
  • OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16

    Konkurrenzverhältnis zwischen einem öffentlichen Testament und einer später

    Auszug aus OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15
    Liegt neben der Eröffnungsniederschrift eine Verfügung von Todes wegen in formgültiger öffentlicher Urkunde vor, reicht dies grundsätzlich für den Nachweis der Erbfolge aus (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 GBO; Demharter GBO 29. Aufl. § 35 Rn. 31; Böhringer ZEV 2001, 387; Senat vom 7.3.2016, 34 Wx 32/16, juris).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

  • BayObLG, 02.02.1987 - BReg. 1 Z 61/86

    Einseitiger Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen; Voraussetzungen für die

  • OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 31/10

    Grundbuchverfahren: Prüfungsumfang bei Übertragung eines Grundstücks durch den

  • OLG München, 11.07.2016 - 34 Wx 144/16

    Ungerechtfertigtes Verlangen des Grundbuchamts auf Vorlage eines Erbscheins zur

    Es steht auch bei schwieriger Rechtslage nicht im Belieben des Grundbuchamts, anstelle der öffentlichen Urkunde einen Erbschein zu verlangen (Senat vom 22.3.2016, 34 Wx 393/15, juris; BayObLG Rpfleger 2000, 266; OLG Köln Rpfleger 2000, 157).
  • OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 331/16

    Zur Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins

    Liegt neben der Eröffnungsniederschrift eine Verfügung von Todes wegen in formgültiger öffentlicher Urkunde vor, reicht dies im Allgemeinen zum Nachweis der Erbfolge aus (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 GBO; Demharter GBO 30. Aufl. § 35 Rn. 31; Böhringer ZEV 2001, 387; Senat vom 7.3.2016, 34 Wx 32/16; vom 22.3.2016, 34 Wx 393/15, vom 4.8.2016, 34 Wx 139/16, alle juris).
  • OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 139/16

    Konkurrenz eines späteren öffentlichen Testaments mit einem früheren

    Allerdings reicht dafür grundsätzlich eine Verfügung von Todes wegen in formgültiger öffentlicher Urkunde samt Eröffnungsniederschrift aus (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 GBO; Demharter GBO 30. Aufl. § 35 Rn. 31; Böhringer ZEV 2001, 387; Senat vom 7.3.2016, 34 Wx 32/16, juris, vom 22.3.2016, 34 Wx 393/15 = RNotZ 2016, 396).
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